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Nutzungsbedingungen Opetus® inkl. Express-Erweiterung 17.10.2002

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Nutzungsbedingungen Opetus®

SOFTWARELIZENZVERTRAG - http://www.opetus.de

Bitte lesen Sie neben diesen Lizenzbedingungen auch Aktualisierungen bzw.
Ergänzungen zu den Softwarelizenzbestimmungen, die Sie mit dem Produkt
erhalten haben, durch.

Software-Lizenzvertrag

Unsere Software wird Ihnen ausschließlich unter Anerkennung des
nachfolgenden Software-Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt,
der durch Erteilung eines Entwicklungsauftrags oder Inbetriebnahme
der Software als angenommen gilt. Anderslautenden Bedingungen des
Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand dieses Vertrags ist das auf einem Datenträger (CD-ROM bzw.
Diskette) aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung sowie sämtliches sonstiges zugehörige schriftliche
Material. Alle diese Gegenstände und Unterlagen werden im folgenden als
"Software" bezeichnet. Hinsichtlich der Gewährleistung für Software wird
der Kunde auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeitigen Stand der
Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig
ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine
Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Umfang der Benutzung
Wir gewähren Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht
ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als "Lizenz"
bezeichnet), das beiliegende Softwareexemplar auf einem einzelnen
Computer (mit nur einer einzigen Zentraleinheit) und nur an einem Ort
zu installieren und zu benutzen. Die Software ist “in Benutzung” wenn
sie in den Zwischenspeicher (d.h. RAM) geladen oder in einem
Permanentspeicher (z.B. einer Festplatte oder CD-ROM oder einer anderen
Speichervorrichtung) dieses Computers gespeichert ist. Als Lizenznehmer
dürfen Sie Software in körperlicher Form (also auf Datenträger
abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen übertragen,
vorausgesetzt, daß sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem
einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht
zulässig.

3. Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt ohne unsere vorherige schriftliche
Einwilligung die Software abzuändern, zu übersetzen oder von der
Software abgeleitete Werke zu erstellen. Sie sind nicht berechtigt,
die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren
oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen den Quellcode
der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des
Quellcodes ist ausgeschlossen.

4. Inhaberschaft an Rechten
Die Software ist Eigentum der Opetus Software GmbH. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur das Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Sie erhalten weiterhin das in diesem Lizenzvertrag vereinbarte Nutzungsrecht.
Ein Erwerb von weiteren Rechten an der Software ist ausgeschlossen. Wir
behalten uns insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-,
Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

5. Evaluationskopie
Im Falle, daß der beiliegende Datenträger als Evaluationskopie
gekennzeichnet ist, ist Ihnen im Rahmen dieses Lizenzvertrages lediglich
der Einsatz der Software zu Testzwecken und beschränkt auf einen Zeitraum
von 60 Tagen ab Auslieferung gestattet. Der Einsatz der Software zu
produktivem Einsatz ist nicht gestattet.

6. Vervielfältigung
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfaßt
ebenfalls den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild,
die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen,
Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software. Alle Rechte
sind vorbehalten und geschützt durch internationale Verträge und Gesetze
zum Urheberschutz. Es ist Ihnen lediglich das Anfertigen einer
Reservekopie, die ausschließlich Sicherungszwecken dienen darf,
erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie unseren
Urheberrechtsvermerk anzubringen oder ihn darin aufzunehmen. Ein in
der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie die in ihr
aufgenommenen Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden.
Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche
Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form
oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software
eingeschlossener Form zu kopieren oder zu vervielfältigen.

7. Übertragung des Benutzerrechts
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Einwilligung und nur unter den Bedingungen dieses
Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermieten,
Verleasen und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.
Voraussetzung für die Weitergabe der Software ist, das Sie die
vollständige Software und alle Kopien (einschließlich aller Komponenten,
der Medien und des gedruckten Materials) weitergeben und keine
Bestandteile der Software zurückbehalten. Der Empfänger muß den
Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zustimmen.

8. Dauer des Vertrags
Der Vertrag läuft auf unbeschränkte Zeit; Ihr Recht zur Benutzung der
Software erlischt jedoch - auch ohne Kündigung -, wenn Sie eine Bedingung
dieses Vertrages verletzen. Bei Beendigung des Nutzungsrechts sind Sie
verpflichtet, die Originaldatenträger und das gesamte schriftliche
Material sowie alle Kopien der Software, einschließlich etwaiger
abgeänderter Exemplare und des schriftlichen Materials zu vernichten
und auf unser Verlangen die vollständige Vernichtung durch notarielle
eidesstattliche Erklärung zu versichern.

9. Schadenersatz bei Vertragsverletzung
Wir machen darauf aufmerksam, daß Sie für alle Schäden aufgrund von
Urheberrechtsverletzungen haften, die uns aus einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

10. Änderungen und Aktualisierungen
Wir sind berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen
zu erstellen. Der Kunde hat kein Recht auf die Durchführung einer
Änderung oder Aktualisierung. Wir sind nicht verpflichtet, Änderungen
oder Aktualisierungen der Programme solchen Lizenznehmern zur Verfügung
zu stellen, die die Registrierungskarte nicht unterzeichnet an uns
zurückgesandt oder die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.

11. Gewährleistung
a) Wir gewährleisten Ihnen als dem ursprünglichen Lizenznehmer gegenüber,
daß zum Zeitpunkt der Übergabe die Datenträger (CD-ROM bzw. Disketten),
auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen
und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist.
b) Sollten die Datenträger (CD-ROM bzw. Disketten) fehlerhaft sein, so
können Sie Ersatzlieferung während der Garantiezeit von zwölf Monaten
ab Lieferung verlangen. Sie müssen dazu die Datenträger einschließlich
aller Reservekopien und des schriftlichen Materials und einer Kopie der
Rechnung oder der Quittung für den Erwerb der Software an uns oder an den
Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben. Auf unser
Verlangen haben Sie durch eine notarielle eidesstattliche Erklärung zu
versichern, daß nach Ihrem Wissen keine weiteren Kopien der Software
existieren.
c) Wird der Fehler im Sinne von Ziffer 11 b) nicht innerhalb angemessener
Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so haben Sie Anspruch auf
Rückerstattung des Erwerbspreises.

12. Haftung
a) Aus den vorstehend unter Ziffer 1. genannten Gründen übernehmen wir
keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere
übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, daß die Software Ihren
Anforderungen und Zwecken genügt oder mit anderen von Ihnen ausgewählten
Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl
und die Folgen der Benutzung der Software, sowie der damit beabsichtigten
oder erzielten Ergebnisse, tragen Sie selbst. Das gleiche gilt für das
die Software begleitende schriftliche Material. Ist die Software im
Sinne von Ziffer 1. grundsätzlich unbrauchbar, so haben Sie das Recht,
den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht haben wir, wenn die
Herstellung von, im Sinne von Ziffer 1, brauchbarer Software mit
angemessenen Aufwand nicht möglich ist.
b) Wir haften nicht für Schäden die aufgrund der Benutzung dieser
Software oder der Unfähigkeit diese Software zu verwenden entstehen
(uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn,
Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder
von Daten oder aus anderem finanziellem Verlust) auch wenn wir von der
Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden sind. Dies gilt
nicht, soweit wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend
gehaftet wird.
c) Die maximale Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf den für
die Software bezahlten Kaufpreis beschränkt.

13. Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gelten das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit
gesetzlich zulässig, der Sitz unserer Firma. Der Sitz unserer Firma ist
Hamburg.

14. Schlußbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrags ungültig, so bleiben
die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der ungültigen Bestimmung
gilt eine ihrem wirtschaftlichem Zweck möglichst nahekommende, wirksame
Bestimmung als vereinbart.

(Stand: 20. Mai 1998 / 14. Februar 1999 / (28. Februar 2002))
SOFTWARELIZENZVERTRAG - Opetus Software GmbH, Hamburg

Ergänzungen zur freien Version OPETUS® EXPRESS:

1. Sofern dies rechtlich zugelassen ist, stellt die Annahme dieser
Lizenzbedingungen (erfolgt spätestens durch Benutzung der Software)
durch den Anwender dessen uneingeschränkte und keiner weiteren
Vergütung unterliegende Einwilligung zur Benutzung seines Namens,
Bildes, seiner Stimme und/oder seiner biographischen Daten für
Werbe- und Verkaufsförderungszwecke dar.
2. Die Namen/Firmen der Anwender können auf Websites und anderen
Medien als Referenz gelistet werden, z.B. auf http://www.opetus.de
(vgl. Punkt 1 der Opetus-Express-Lizenz-Ergänzung)
3. Der Einsatz von freien Versionen, wie etwa Opetus Express, erfolgt
auf eigene Gefahr des Anwenders. Es wird keine Haftung übernommen.

(Stand: 12. Januar 2001)


Als "Software" wird auch ein via Internet-Download oder anderem
elektronischen Wege erhaltenes Computerprogramm und weitere Gegenstände gemäß Punkt 1 verstanden

(Stand: 21. Februar 2001)